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1. Geltungsbereich

 (1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber der Auftragnehmerin (im folgenden „die Übersetzerin“ genannt) erteilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

 
2. Umfang des Übersetzungsauftrags

 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 (1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.

 (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)

 (3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

 
4. Mängelbeseitigung

 (1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend zu machen.

 (2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 
5. Haftung

 (1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

 (2) Für Fehler in Übersetzungen, die durch fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. 

 (3) Die Übersetzerin haftet nicht für Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat. 

 (4) Eine Haftung für Verlust der der Übersetzerin übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 (5) Für den Fall, daß die Übersetzerin aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechtes (Copyright) aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen werden sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Übersetzerin in vollem Umfang gegenüber einer solchen Haftung freizustellen.

 
6. Berufsgeheimnis

 Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 
7. Vergütung

 (1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muß angemessen sein.

 (2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung eines Teilbetrages oder ihres vollen Honorars abhängig machen.

 (3) Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die der Übersetzerin bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung evtl. angefertigten Teile der Übersetzung zu bezahlen.

 (4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. 

 (5) Vereinbarte Rabatte und Nachlässe werden nur bei Einhaltung der Zahlungsbedingungen gewährt und entfallen bei Zahlungsverzug.

 
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 (2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

 
9. Anwendbares Recht

 (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 (2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.


Dipl.-Übersetzerin Susanne Hoff                                                                   info@hoff-s.de